Erhaltungszucht ist die Züchtung gefährdeter Tierarten und Nutztierrassen mit dem Ziel, diese vor dem Aussterben zu bewahren. Selten wird auch der allgemeine Begriff Nachzucht speziell für die Erhaltungszucht verwendet.
Zuchtprogramme zur Erhaltung und Verbesserung von Nutztieren existieren seit Anbeginn der Tierzucht. Nach Verbreitung der Zuchtbücher und Abgrenzung der unterschiedlichen Varianten (Rassen) hatte die organisierte Zucht grundsätzlich eine erhaltende Funktion. Erst in den letzten zwei Jahrzehnten entstanden im Rahmen der weltweiten Interesse für die Biodiversität viele Initiative um bedrohte Nutztierrassen gezielt und systematisch vor dem etwaigen Aussterben zu bewahren.
Eine koordinierende Rolle für viele Zuchtprojekte spielt in Deutschland tierartübergreifend die Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen (G.E.H.), welche 1981 gegründet wurde und seit 1984 eine Rote Liste der gefährdeten Nutztierrassen in Deutschland führt.
Da die Zucht von Geflügel und Kaninchen nicht durch das Tierzuchtgesetz geregelt wird, fehlt den Entscheidungsträgern in den Ländern zumeist ein Beleg dafür, dass es sich um eine förderwürdige Erhaltungszucht handelt. Die Definition einer Erhaltungszucht bei Kleintieren muss neben rein genetischen Gesichtspunkten auch praktischen Aspekten Rechnung tragen. Die Haltung und Vermehrung reinrassiger Tiere trägt per se zur Erhaltung der Rasse bei, und viele alte Rassen werden von Hobbyzüchtern seit Jahrzehnten auf diese Weise gepflegt und erhalten. Die Mindestanforderung ist die Registrierung des Bestandes. Erst eine dokumentierte Zuchtbuchführung gibt jedoch Aufschluss über die Zuchtstruktur durch die Erfassung zumindest der väterlichen Abstammung sowie einiger Leistungsdaten. Dies allein trägt noch nicht optimal zum Erhalt der genetischen Variabilität innerhalb der Rasse bei, da oft die Bestände sehr klein sind verbunden mit einem schnell steigenden Inzuchtgrad der Einzeltiere pro Generation. Eine koordinierte Erhaltungszucht versucht dem durch systematischen Tieraustausch entgegenzuwirken. Da der Erhalt der genetischen Vielfalt auf verschiedenen Ebenen stattfindet, hat der Arbeitskreis Kleintiere des Fachbeirates Tiergenetische Ressourcen nachfolgende Kriterien für die Einstufung von Erhaltungszuchten für die Reinzucht bei einheimischen Geflügel- und Kaninchenrassen aufgestellt. Dabei werden drei Stufen von Erhaltungszuchten unterschieden:
1. Registrierte Erhaltungszucht
- Anzahl männliche und weibliche Zuchttiere müssen bei einem der Zuchtverbände registriert sein
- Einzeltierkennzeichnung und Erfassung der Zuchttiere
2. Dokumentierte Erhaltungszucht
- männliche und weibliche Zuchttiere müssen bei einem der Zuchtverbände registriert sein
- Einzeltierkennzeichnung und Erfassung der Zuchttiere
- Zuchtbuchführung/Zuchtbuchdokumentation auf Tierhalterebene und Weitergabe an die zentralen Zuchtbücher der Zuchtverbände
- Erfassung der väterlichen Abstammung (Zuchtverband kann Vatergruppen zulassen) sowie der im Stamm geführten weiblichen Zuchttiere
- Erfassung von Leistungsdaten entsprechend der von den Zuchtverbänden vorgegebenen Kriterien
- jährliche Dokumentation (Zusmmenstellung der erhobenen Zuchtbuchdaten durch die Zuchtverbände)
3. Koordinierte Erhaltungszucht zur Erhaltung der Variabilität innerhalb der Population
- männliche und weibliche Zuchttiere müssen bei einem der Zuchtverbände registriert sein Einzeltierkennzeichnung und Erfassung der Zuchttiere
- Zuchtbuchführung/Zuchtbuchdokumentation auf Tierhalterebene und Weitergabe an die zentralen Zuchtbücher der Zuchtverbände
- Erfassung der väterlichen Abstammung sowie der im Stamm geführten weiblichen Zuchttiere
- Erfassung von Leistungsdaten entsprechend der von den Zuchtverbänden vorgegebenen Kriterien (erhöhte Kriterien zu Stufe 2 möglich)
- jährliche Dokumentation (Zusammenstellung der erhobenen Zuchtbuchdaten durch die Zuchtverbände)
- Koordination des Zuchttiereinsatzes in den Zuchtverbänden