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Neues Tierschutzgesetz

Stellungnahme des ZDRK zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes im Rahmen der Verbändebeteiligung

Stellungnahme des ZDRK zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes im Rahmen der Verbändebeteiligung

Der ZDRK ist aufgefordert worden, bis Ende des Monats Februar 2024 zum geplanten Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes Stellung zu nehmen. Der Entwurf ist unter

https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/tierschutzgesetz.html 

öffentlich zugänglich.

Bereits im letzten Jahr hatte der ZDRK einen fachlichen Austausch mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) versucht, der jedoch seitens des Ministeriums leider nicht zustande kam.

Das wesentliche Kernelement des Referentenentwurfs, welches uns bei unsachgemäßer Auslegung in besonderem Maße tangieren könnte, ist ein gefordertes Ausstellungsverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen. Wir unterstützen ausdrücklich Maßnahmen für das Tierwohl, dennoch bedarf es aus unserer Sicht wichtiger Klarstellungen im Gesetzestext. Zudem sehen wir Ausstellungen mit Bewertungen nach unserem Standard als wirkungsvolles Mittel zur Verbesserung des Tierwohls durch Zuchtlenkung. Kurzfristig wurde jetzt ein Arbeitskreis gebildet, der eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Entwurf gefertigt hat. Diese wurde nun dem BMEL sowie den Landesverbänden und zahlreichen Politikern (Landkreise, Bundesländer und Bund) übersandt.

Hier die Stellungnahme des ZDRK mit den entsprechenden Anhängen.

Stellungnahme Referentenentwurf

ZDRK Stellungnahme zu Qualzucht

ZDRK Textvorschläge zu Tierschutzgesetz oder Rechtsverordnung

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 28. Februar 2024

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